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Institutserrichtung

KARL LANDSTEINER GESELLSCHAFT
VEREIN
ZUR FÖRDERUNG DER MEDIZINISCH –WISSENSCHAFTLICHEN FORSCHUNG

RICHTLINIEN ZUR ERRICHTUNG VON INSTITUTEN

Dieses Dokument richtet sich an all jene Personen und Gruppen, die in irgendeiner Weise mit der Errichtung von Karl Landsteiner – Instituten befasst oder daran interessiert sind.
Grundprinzipien:

  • Die Karl Landsteiner Gesellschaft führt die wissenschaftliche Forschung in medizinischen Fachbereichen und damit zusammenhängenden Forschungsgebieten durch Gründung von Forschungsinstituten und Forschungsstellen durch.

  • Die Tätigkeit der Karl Landsteiner Gesellschaft erstreckt sich überwiegend auf die Bundesländer Niederösterreich und Wien.

  • Die Karl Landsteiner Gesellschaft wird sowohl ideell als auch materiell unterstützt durch das Land Niederösterreich, durch die Donau-Universität Krems, durch die Ärztekammer für Niederösterreich und durch sonstige öffentliche und private Sponsoren.

  • Die Karl Landsteiner Gesellschaft ermöglicht eine breit angelegte wissenschaftliche Forschung im medizinischen Bereich vor allem im Bundesland Niederösterreich.

  • In Zusammenarbeit mit der Donau-Universität Krems wird mit Hilfe eines medizinischen Beirates ein hohes Niveau der Forschungsarbeit sichergestellt.

  • Der hohe Standard der wissenschaftlichen Arbeit wird durch kontinuierliche Evaluierung seitens der Karl Landsteiner Gesellschaft abgesichert.

RICHTLINIEN

für die Konzeption von Karl Landsteiner Instituten und die Beurteilung von Vorhaben.
Die folgenden Richtlinien verfolgen drei Aufgaben:

  • sie sollen den Bewerberinnen und Bewerbern um Karl Landsteiner Institute ein Leitfaden für eine erfolgreiche Einreichung liefern

  • sie sollen den Gutachterinnen und Gutachtern helfen, die Bewerbungen differenziert und transparent zu beurteile

  • sie sollen Geschäftsführung und Vorstand als grundlegende Richtlinie für Akquisition, Auswahl und Betrieb der Institute dienen.

1.) Ort der Tätigkeit:
Das Institut soll zu wesentlichen Teilen in Niederösterreich arbeiten oder zumindest sein strategisches Zentrum dort haben. Netzwerke im In-und Ausland im Sinne eines Beitrages zum Aufbau des „Europäischen Forschungsraumes“ sind erwünscht.

2.) Größenordnung:
Als Charakteristikum und im Gegensatz zu anderen verwandten Forschungseinrichtungen gibt es bei den Karl Landsteiner Instituten keine Größenvorgaben.

3.) Laufzeit:
Die Institute werden unbefristet eingerichtet.
Institute können vorzeitig geschlossen werden, wenn wesentliche Bedingungen nicht erfüllt bzw. Ziele nicht erreicht werden.

4.) Thematische Ausrichtung:
Die Karl Landsteiner Gesellschaft fördert die wissenschaftliche Forschung in medizinischen Fachbereichen. In diesem Bereich sind andere Forschungsakteure bereits tätig. Es soll vermieden werden, Doppelstrukturen aufzubauen. Vielmehr sollen die Institute nach Möglichkeit auf die Basis von Partnerschaften und Synergien zu existierenden Einrichtungen gestellt werden.
Inhaltliche Grundlage der Karl Landsteiner Institute sind Forschungsprogramme.
Diese Forschungsprogramme sind im Antrag zur Errichtung des Institutes ausführlich darzustellen und sollen im Einzelnen umfassen:

  • zentrale Fragestellungen und deren Begründungen
  • Stand der Forschung und der eigenen Arbeiten
  • methodische Zugänge bzw. theoretische Untermauerungen
  • grundlegende Hypothesen
  • Arbeitsplan mit Zeit-Mengen-Gerüst
  • Verantwortlichkeiten

Das Forschungsprogramm soll auf bereits vorhandenen Erfahrungen und Errungen-schaften sowohl der Schlüsselpersonen als auch der involvierten Partner aufbauen. Die Involvierung von Partnern, die bisher nicht systematisch oder nur auf strukturell bedingt geringerem Niveau Forschung durchgeführt haben, wird begrüßt. Durch ihr Eintreten können wesentliche Ressourcen in die Forschungsvorhaben eingebracht werden. Sowohl im niedergelassenen, als auch im angestellten ärztlichen Bereich kann hier Zugang zu einem großen „Krankengut“ eröffnet werden.
Das Forschungsprogramm soll originell sein, um in der Forschungsszene anschlussfähig zu sein und um für wissenschaftliche Karrieren genügend Substanz herzugeben.
Der Nutzen der Forschung soll in einem Maß konkret und umsetzbar sein, dass in der Folge die Forschungsergebnisse möglichst direkt umgesetzt werden können.

5.) Personelles:
Wesentlicher Faktor für die Leistungsfähigkeit der Institute ist die Anerkennung der Bedeutung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dementsprechend gewichtig ist die Darstellung der Möglichkeiten der personellen Entwicklung, der wissenschaftlichen Karrierepfade und der Attraktivität eventueller Arbeitsplätze.
Wesentliche Anforderungen an die Personalauswahl sollten sein:

Leitungsperson:

  • soll mit dem Forschungsbetrieb vertraut sein; dies ist durch Publikationen (unbedingt Publikationsliste beifügen), Projekte, etc. zu untermauern. Ein wissenschaftlich klares Forschungskonzept ist anzuführen
  • Referenzen in Teamarbeit, Projektarbeit uä.
  • Führungsarbeit, Erfahrungen im Forschungsmanagement

Mitarbeiter:

  • werden sich sowohl aus dem Mittelbau der Krankenhäuser als auch aus dem
    niedergelassenen Bereich rekrutieren. Diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die Möglichkeit geboten werden spezielle Kompetenzen aufzubauen und die Tätigkeit als Sprungbrett für spätere Karrieren zu nützen.

6.) Kosten und Kostenplan:
Die Kosten des Institutes bzw. des Institutsbetriebes sind vollständig darzustellen.
Der Budgetplan ist jeweils bis Ende Oktober für das Folgejahr detailliert darzustellen, für die weiteren Jahre soll projektbezogen ein Ausblick vorgenommen werden.
Diesem Kostenplan ist ein entsprechender Finanzierungsplan gegenüberzustellen.

7.) Finanzierung:
Grundsätzlich sind die Karl Landsteiner Institute selbstfinanzierend. Die Finanzierung wird sich zusammensetzen aus:

  1. Drittmittel
    - aus nationalen / regionalen Förderprogrammen
    - aus internationalen, insbes. EU-Programmen
    - aus Sponsoring
  2. Forschungsaufträge von öffentlichen oder privaten Auftraggebern im gemeinnützigen
    Sinn

Als Minimum wird bei Institutserrichtung die Einbringung finanzieller Mittel in Höhe von € 20.000 erwartet.
Es ist jährlich ein Sockelbetrag von € 500.- an die Gesellschaft zu entrichten. In diesem Betrag sind die Buchhaltungskosten und die Verwaltungsabgaben bis zu dieser Grenze beinhaltet. Überschreiten die Erträge, die dem Institut zur Verfügung gestellt oder als Spende übergeben werden, den Sockelbetrag, werden die zusätzlichen Kosten vierteljährlich von der Gesellschaft vorgeschrieben. Der Verwaltungsabgaben - Prozentanteil wird jeweils für das laufende Kalenderjahr vom Vorstand festgelegt.

8.) Einreichung und Auswahlverfahren:

  • Kurzanträge mit folgenden Inhalten:
    - Forschungsprogramm
    - Beschreibung der Partner und ihre Einbindung
    - Beschreibung der Schlüsselpersonen
    - Grobes Zeit- Mengen- und Kostengerüst
    - Kosten- und Budgetplan
  • Begutachtung der Anträge durch den Vorstand
  • Leistungsvereinbarung

9.) Berichtswesen und Evaluierung:
Die Karl Landsteiner Gesellschaft betreibt die jeweiligen Institute und übernimmt Aufgaben wie Lohnverrechnung und das übergeordnete Finanzmanagement. Ansonsten haben die Institute einen hohen Grad an Autonomie. Dies wird in der Leistungsvereinbarung festgehalten. Dort ist auch das Berichtswesen festgelegt, welches jedenfalls in einem ausführlichen Jahresbericht besteht.
Es muss ein klares Bekenntnis zu solider Buchhaltung und zur Kooperation mit dem Büro der KLG erfolgen (Disziplin bei der Belegübermittlung, etc., siehe Buchhaltungsricht-linien).

 
   Die Karl Landsteiner Gesellschaft dankt ihren Partnern:
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